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Autohäuser

Sie sind Eigentümer eines Autohauses oder betreiben eine Werkstätte? Dann benötigen Sie besondere, speziell auf Ihre Branche ausgerichtete Beratung!

Als Experte für Autohäuser Und Werkstätten unterstützen wir

  • Betreiber von Werkstätten und Serviceunternehmen
  • Verkäufer von Neuwagen
  • Verkäufer von Teilen und Zubehör
  • Verkäufer von Gebrauchtwagen

Wir kennen und berücksichtigen alle steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten sowie Probleme und Potenziale dieses Bereichs. Mit unseren spezifischen Fachkenntnissen wissen wir um wichtige Aspekte wie Abgrenzungen von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, der Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. im Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge), der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen und viele mehr.

Mit unserem Know-How und unserer jahrelangen Erfahrung stehen wir unseren Mandanten unter anderem in folgenden Fachgebieten zur Seite

  • Existenzgründung und Beratung bei Förderungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
  • Unterstützung in allen Umsatzsteuerfragen vor allem bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen von Fahrzeugen, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Agenturumsätzen und Garantiezusagen oder Garantieverlängerungen.

Internationale Steuerberatung

...ist ein Kernbereich unseres Serviceangebots. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Auch wenn es kompliziert wird...

Tag für Tag wachsen die Märkte enger zusammen, entstehen neue Branchen und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Damit einher geht eine Vielzahl neuer Gesetze und Vorschriften im Steuerrecht - die Komplexität der Materie nimmt täglich zu.

... kennen wir die beste Lösung

Wir haben uns bereits frühzeitig auf diese veränderten Rahmenbedingungen eingestellt. Unsere Mitarbeiter sind ständig auf dem Laufenden und kennen sich auch im internationalen Steuerrecht hervorragend aus.

Was wir für Sie tun können

  • Internationale Steuerplanung
  • Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Investmentstrukturen in den Reformstaaten Zentraleuropas
  • Begutachtung von Konzernfinanzierungen
  • Dienstnehmerentsendungen
  • Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
  • Funktionsverlagerungen (Outbound-Fälle)
  • Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
  • Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
  • Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
  • EuGH-Rechtsprechung
  • Betriebsstättenbegründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
    Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
  • Internationale Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Weltweit unterstützen unsere kompetenten Ansprechpartner Sie bei der schnellen und professionellen Umsetzung neuer Gesetze und Vorschriften.

 

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